FAQ'S - HÄUFIGE FRAGEN

10 Fragen und Antworten rund um den Unfall

Wir beantworten die häufigst gestellten Fragen und schaffen jetzt schon Klarheit!

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Odltimergutachten
  • Unfallrekonstruktion

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende
Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung
des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 750,00 Euro, kann nach Einschaltung eines
Sachverständigen ein Kurzgutachten erstellt werden.

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen
besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die
den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines
Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem
reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der
Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten
Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen
seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige
Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren
anfallenden Kosten.

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse
Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt
auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich
um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten
Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden
können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung
eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Die Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die
Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt.

Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im
Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich
nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen
Sachverständigen

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